Kategorie: Einbürgerung

  • Was sind die wichtigsten Voraussetzungen, um sich einbürgern zu lassen?

    Die allgemeinen Voraussetzungen sind: 

    • 3 – 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland
    • Im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis
    • Geklärte Identität & Staatsangehörigkeit
    • Ausreichende Deutschkenntnisse
    • Bekennung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
    • Bekennung zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen
    • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Keine Vorstrafen

    Alle Voraussetzungen finden Sie detailliert in unserem Infopapier zur Einbürgerung

  • Mit welchem Aufenthaltsstatus können Geflüchtete die Einbürgerung beantragen?

    Grundsätzlich können Geflüchtete die Einbürgerung mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis beantragen.

    Ausgeschlossen ist die Einbürgerung nur aus den folgenden Aufenthaltstiteln:

    • Aufenthalt im Härtefall
    • Manche Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen
    • Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
    • Aufenthaltsgestattung
    • Fiktionsbescheinigung
    • Duldung
    • Grenzübertrittsbescheinigung
  • Wie lange dauert das Verfahren zur Einbürgerung?

    Die Dauer des Verfahrens ist hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Ab Antragstellung bis zur Aushändigung der Urkunde kann es in manchen Fällen länger als ein Jahr dauern.

  • Was und wie schwer ist der Einbürgerungstest?

    Der Einbürgerungstest ist notwendig, um Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachzuweisen. Er besteht aus 33 Fragen, von denen mindestens 17 richtig beantwortet werden müssen. Beim BAMF und bei den zuständigen Behörden gibt es weitere Informationen und Vorbereitungsmaterialien.