Kategorie: Chancen-Aufenthaltsrecht

  • Kann man die 18-monatige (Chancen-)Aufenthaltserlaubnis verlängern?

    Eine Möglichkeit der Verlängerung ist nicht vorgesehen. Nach den eineinhalb Jahren Chancenaufenthalt soll nur der Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG eine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG entfalten. Fiktionswirkung meint die Rechtsfolge, dass bei der rechtzeitigen Beantragung auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitel das vorläufige Aufenthaltsrecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde weiterhin besteht.

    Ein Wechsel in andere Aufenthaltstitel ist aber möglich. In diesem Fall würde man für die Zeit bis zur Entscheidung über den Antrag in eine Duldung fallen.

  • Für wen gilt das Chancen-Aufenthaltsrecht?

    Menschen mit einer Duldung, die sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Duldung, Gestattung oder mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, können eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis nach §104c erhalten. Zudem müssen noch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Duldungsstatus: Spätestens zum Entscheidungszeitpunkt über den Antrag muss die Duldung vorliegen oder der Rechtsanspruch auf eine Duldung bestehen, man muss aber keine bestimmte Mindestzeit in Duldung verbracht haben
    • Straffreiheit: Es dürfen keine Vorstrafen mit 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten) oder mehr vorliegen
    • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Form einer schriftlichen Loyalitätserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde
    • Keine Versagensgründe: es darf nicht wiederholt vorsätzlich über die Identität getäuscht oder Falschangaben gemacht worden sein

    Auch Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen und minderjährige, ledige Kinder in der häuslichen Gemeinschaft der antragstellenden Person sollen bei kürzerer Aufenthaltsdauer eine solche Aufenthaltserlaubnis bekommen. Sie müssen – abgesehen von der Voraufenthaltszeit – die gleichen Bedingungen erfüllen wie die antragstellende Person.

    Ausgeschlossen sind Personen, die wegen Straftaten zu über 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten) verurteilt wurden oder die ihre Abschiebung wiederholt vorsätzlich durch Falschangaben oder Täuschung verhindert haben.

  • Was ist das Chancen-Aufenthaltsrecht?

    Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll gut integrierten Ausländer*innen, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive bieten, im Land zu bleiben. Sie erhalten bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis, die es ihnen ermöglicht, in dieser Zeit alle Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) oder für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) zu erfüllen.

    Ziel ist es, die sogenannte Kettenduldung zu beenden und eine langfristige Bleibeperspektive zu gewährleisten.

    Weiterführende Informationen zum Chancen-Aufenthalt finden Sie in unserem Infopapier zum Thema.