- Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK) bietet die Anabin-Datenbank zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und zur Einstufung dieser Qualifikationen ins deutsche Bildungssystem.
- Das Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“ bietet Fachkräften, Beratungsstellen und Arbeitgebern berufsspezifische Informationen über Anerkennung, Ansprechpersonen und die nächsten Schritte zur Anerkennung.
- Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ unterstützt bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und hilft Menschen mit Migrationshintergrund, eine bildungsadäquate Beschäftigung zu finden.
- Außerdem bietet die Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ von „Make It In Germany“ weitere Informationen zur Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen.
Kategorie: Berufliche und schulische Anerkennung
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Wo kann ich ausländische Bildungsabschlüsse einstufen und anerkennen lassen?
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Gibt es finanzielle Förderungen für die berufliche Anerkennung?
Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren können ganz oder teilweise übernommen werden. Über Fördermöglichkeiten informieren und beraten Sie:
- Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) vor Ort, die Sie mit dem Kammerfinder finden können,
- die Beratungsstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“. Deren nächstgelegene Beratungsstelle Sie auch über den Anerkennungs-Finder des Portals „Anerkennung in Deutschland“ finden,
- der Foreign Skills Approval der Industrie- und Handelskammer (IHK FOSA),
- das Portal „Anerkennung in Deutschland“ etwa zu Möglichkeiten bei der Bundesagentur für Arbeit und weitere staatliche Stellen.
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Wer benötigt eine berufliche Anerkennung?
Das hängt von der Reglementierung des Berufs und dem Herkunftsland der Person ab, die Sie einstellen wollen. Ob ein Beruf reglementiert ist, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.
-Reglementierte Berufe erfordern eine Anerkennung
In reglementierten Berufen darf man in Deutschland nur arbeiten, wenn eine ganz bestimmte Qualifikation vorliegt. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, zum Beispiel aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit.
Wenn Geflüchtete in einem dieser reglementierten Berufe arbeiten möchten, dann brauchen sie unabhängig von Ihrem Herkunftsland – immer – die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. In reglementierten Berufen wird über die Anerkennung in der Regel bei der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis entschieden.
-Nicht reglementierte Berufe erfordern eventuell eine Anerkennung
Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Geflüchtete brauchen keine Anerkennung, um in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten. Um beispielsweise als Betriebswirtin, Informatiker oder Bäckerin arbeiten zu dürfen, braucht man keine Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation. Es ist aber sinnvoll auch für nicht reglementierte Berufe eine Anerkennung anzustreben. Mithilfe der Berufsanerkennung werden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten eines ausländischen Abschlusses transparent. So lassen sich neue Fachkräftepotenziale erschließen. Mehr Informationen finden Sie hier: www.unternehmen-berufsanerkennung.de/
Für Angehörige von Drittstaaten ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beziehungsweise die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses zumeist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums. Zudem kann die Anerkennung hilfreich bei Bewerbungen oder Gehaltsverhandlungen sein. In dem offiziellen Bescheid über die Anerkennung können Unternehmen die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse sofort erkennen. Drittstaaten sind Staaten außerhalb von Europäischer Union (EU), Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
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Ist die berufliche Anerkennung für Geflüchtete möglich?
Ja. Personen, die nach Deutschland geflüchtet sind, können die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit ab.
Für den Antrag auf Anerkennung sind bestimmte Dokumente wie das Abschlusszeugnis notwendig. Wenn diese Dokumente fehlen, können beruflichen Fähigkeiten in vielen Fällen auch praktisch nachgewiesen werden. Hier sind je nach Beruf zum Beispiel eine Qualifikationsanalyse, ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung möglich.
