Wird die Ausbildung von Ihrem Azubi vorzeitig abgebrochen oder der Azubi von Ihnen gekündigt, sind Sie als Unternehmen dazu verpflichtet, den Abbruch der zuständigen Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen zu melden. Azubis müssen innerhalb von zwei Wochen die Ausländerbehörde über die Kündigung bzw. den Abbruch in Kenntnis setzen.
Kategorie: Ausbildungs-Abschluss, -Abbruch & Alternativen
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Was passiert nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung? Kann ich den Auszubildenden mit § 16a AufenthG als Fachkraft direkt weiterbeschäftigen?
Ja, es ist möglich, dass Sie den/die Auszubildenden nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung weiterbeschäftigen. Aktuell (Stand Juli 2025) ist ein direkter Wechsel in den Titel als Fachkraft (§ 18a AufenthG) nicht möglich. Der Aufenthaltstitel nach § 18a AufenthG muss mit Vorlauf beantragt und durch die Ausländerbehörde genehmigt werden. Es ist daher besonders wichtig, die Beantragung frühzeitig anzugehen.
