Beschäftigung und Ausbildung


Wenn Menschen über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügen, stehen Beschäftigung oder Ausbildung prinzipiell nichts mehr im Wege. Was Sie als Unternehmen trotzdem beachten sollten, haben wir auf dieser Seite zusammengefasst.

Mitgliedsunternehmen: Limtronik GmbH

Arten der Beschäftigung

Wenn in den Ausweisdokumenten von einer erlaubten „Erwerbstätigkeit“ die Rede ist, sind Beschäftigungen jeder Art und selbstständige Tätigkeit gestattet. Wird nur von „Beschäftigung“ gesprochen, ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet.

Unter Beschäftigung fallen alle nichtselbstständigen Tätigkeiten in einem Arbeitsverhältnis, also z. B. auch Ausbildung, geringfügige Beschäftigung („Minijob“), Praktikum oder Hospitation.

Fristen automatisch im Blick

„Wir hinterlegen die Gültigkeit von Aufenthaltstiteln und Beschäftigungserlaubnissen von Beginn an in unserem Personal-Tool. So werden wir rechtzeitig erinnert, bevor ein Dokument abläuft – und zwar nicht nur die Personalabteilung, sondern auch der oder die Beschäftigte selbst. Beide Seiten erhalten dann die Aufforderung, die Verlängerung frühzeitig bei der Ausländerbehörde zu beantragen. So behalten wir die Fristen im Griff und vermeiden Unterbrechungen in der Beschäftigung.“

Andreas Zimmermann, Personalleitung MoschMosch GmbH

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