- Wohnsitz anmelden: Innerhalb von zwei Wochen nach Einreise muss der Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt/Bürgeramt am Wohnort angemeldet werden. Dafür werden in der Regel ein gültiger Pass, das Visum sowie eine Wohnungsgeberbestätigung (Bestätigung des Vermieters) benötigt.
- Bankkonto eröffnen: Für die Eröffnung eines Bankkontos werden ein gültiger Reisepass, Visum, ggf. bereits eine Meldebescheinigung und die Steueridentifikationsnummer (wenn schon vorhanden) sowie der Ausbildungsvertrag benötigt. Da die Anforderungen je nach Bank unterschiedlich sein können, ist es ratsam, vorab nachzufragen, welche (zusätzlichen) Unterlagen benötigt werden.
- Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren: Nach der Anmeldung beim Bürgeramt sollte möglichst zeitnah – spätestens vor Ablauf des Visums – ein Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde vereinbart werden, um das Visum in einen Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG umzuwandeln.
