Ausbildung Spezial II: Teilzeitberufsausbildung – Eine Chance für Vereinbarkeit und Integration

Bereits seit 2005 gibt es die Möglichkeit, die Berufsausbildung in Teilzeit zu absolvieren. War sie vor allem gerade für alleinerziehende junge Mütter oder Väter eine Möglichkeit, ihre bereits begonnene Ausbildung abzuschließen oder eine Ausbildung trotz Betreuung eines Kindes zu beginnen, steht diese Option seit dem 1. Januar 2020 allen Auszubildenden offen. Auch Menschen mit Fluchthintergrund können von diesem Angebot profitieren, denn weitere Sprachkurse, Nachhilfeangebote oder eine zusätzliche Erwerbstätigkeit lassen sich durch eine Ausbildung in Teilzeit flexibler kombinieren.

Nach wie vor findet dieses Ausbildungsformat in der Praxis verhältnismäßig wenig Anwendung. ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen fragen sich beispielsweise welche Voraussetzungen für eine Ausbildung in Teilzeit notwendig sind, wie die praktische Umsetzung aussehen kann und wie Gehalt und Urlaubsanspruch geregelt werden.

Im Rahmen eines gemeinsamen Web-Seminars des Unternehmensnetzwerks „Erfolgsfaktor Familie“ und des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge zum Thema „Teilzeitberufsausbildung – Eine Chance für Vereinbarkeit und Integration“ werden Antworten auf diese und weitere Fragen gegeben und Erfahrungen aus der Praxis geteilt.

Die Präsentation

Unser Informationsblatt Teilzeitausbildung